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Rechtliche Grundlagen zu VBG4/BGVA2 Prüfungen neu BGVA3
 
 
BGVA2 / VBG4 ist Berufsgenossenschaft übergreifende verbindliche Vorschrift.
 
 
Grundsätze
 
Die BGV A3 schreibt den von den Berufsgenossenschaften für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand fest. Das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der Berufsgenossenschaft hat darauf hingewiesen, daß eine wesentliche Verminderung der Unfallhäufigkeit durch Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu erreichen ist.
Aus diesem Grund werden in der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) neben Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen und Instandsetzungen wiederkehrende Prüfungen gefordert.
 
 
Muss oder kann?
 
Welches Risiko geht derjenige ein, der aus Kosten- oder anderen Gründen gewusst darauf verzichtet, die nach BGF A3 vorgegebenen Prüfungen durchzuführen?
Bereits einfache Fahrlässigkeit reicht zur Verhängung einer Geldbuße. (bis 10 000 €)
Grobe Fahrlässigkeit wird strafrechtlich geahndet und kann zum Regress durch die Berufsgenossenschaft führen.
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit immensen Geldbußen ahnden.
 
 
Wer ist verantwortlich für die Überprüfungen
 
Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift (VBG4) $5 Abs. 1 & 2
 
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmitte lauf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
 
 
Wann sind die Prüfungen durchzuführen
 
Betriebsmittel und deren Prüffristen dessen Prüfungen durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen.
Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
 
Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
elektrische Anlagen und ortsfesteBetriebsmittel
4 Jahre
auf ordnungsgemäßen
Zustand
Elektrofachkraft
elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art. (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehler- strom – Schutzschaltungen in nicht stationären Anlagen
1 Monat
auf Wirksamkeit
Elektrofachkraft oder
elektrotechnisch unter-
wiesene Personen bei Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom-und Fehlerspannung -Schutz-schalter:* in stationären Anlagen* in nicht stationären Anlagen
6 Monate
arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung
(Prüftaste)
Benutzer
 
 
Was wird geprüft
 
· Ortsveränderliche elektrische Geräte
Monitore und TFT-Displays, Computer, Laptops, Kaffeemaschinen, Haartrockner, Lampen, Bohrmaschinen, Kopierer, Netzteile, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte und andere Geräte dieser Art.
· Ortsfeste elektrische Anlagen
Schaltschränke, Stromverteilungen, Steckdosen, Unterverteilungen, usw.
· Ortsfeste elektrische Maschinen
 
 
Welche Vorteile und Welchen Mehrwert haben Sie?
 
- Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung
- Die Produktivität wird durch einwandfrei funktionierende Anlagen und Maschinen gesteigert
- Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Antrieben geschützt
- Sie können im Schadensfall Versicherungen oder der Berufsgenossenschaft den korrekten Zustand von Anlagen und Geräten nachweisen
- Bei vielen Versicherern erzielen Sie Prämienvorteile!
- Sie motivieren Ihre Mitarbeiter durch vorbildliche Arbeitssicherheit
 
 
Messtechnische Erfassung elektrischer Größen unter Beachtung der vorgeschriebenen DIN-Normen *)
 
· Messen des Schutzleiterwiderstandes
· Messen des Isolationswiderstandes (nicht bei Geräten der Informationstechnologie)
· Messen des Ersatzableitstromes
· Messen des Berührungsstromes
· Messen des Differenzstromes
 
*) Abhängig von der Geräteart, der Schutzklasse des Gerätes sowie der Art der Messung (direkt/indirekt) werden unterschiedliche Größen erfasst und ausgewertet
 
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