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Rechtliche
Grundlagen zu VBG4/BGVA2 Prüfungen neu BGVA3 |
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/ VBG4 ist Berufsgenossenschaft übergreifende verbindliche
Vorschrift. |
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| Grundsätze |
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Die
BGV A3 schreibt den von den Berufsgenossenschaften für
erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand fest.
Das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der
Berufsgenossenschaft hat darauf hingewiesen, daß eine
wesentliche Verminderung der Unfallhäufigkeit durch Wiederholungsprüfungen
elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu erreichen ist.
Aus diesem Grund werden in der Unfallverhütungsvorschrift
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3)
neben Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach
Änderungen und Instandsetzungen wiederkehrende Prüfungen
gefordert. |
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| Muss
oder kann? |
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Welches
Risiko geht derjenige ein, der aus Kosten- oder anderen Gründen
gewusst darauf verzichtet, die nach BGF A3 vorgegebenen Prüfungen
durchzuführen?
Bereits einfache Fahrlässigkeit reicht zur Verhängung
einer Geldbuße. (bis 10 000 €)
Grobe Fahrlässigkeit wird strafrechtlich geahndet und
kann zum Regress durch die Berufsgenossenschaft führen.
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine
Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes
Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und
können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften
diese mit immensen Geldbußen ahnden. |
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| Wer
ist verantwortlich für die Überprüfungen |
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| Auszug
aus der Unfallverhütungsvorschrift (VBG4) $5 Abs.
1 & 2 |
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Der
Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen
Anlagen und Betriebsmitte lauf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden, vor der ersten Inbetriebnahme
und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel,
mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt
werden. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft
ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. |
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| Wann
sind die Prüfungen durchzuführen |
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Betriebsmittel
und deren Prüffristen dessen Prüfungen durch eine
Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen.
Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer |
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| Anlage/Betriebsmittel |
Prüffrist |
Art
der Prüfung |
Prüfer |
elektrische
Anlagen und ortsfesteBetriebsmittel |
4 Jahre |
auf
ordnungsgemäßen
Zustand
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Elektrofachkraft |
elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische
Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen
und Anlagen besonderer Art. (DIN VDE 0100 Gruppe
700)
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1
Jahr |
Schutzmaßnahmen
mit Fehler- strom – Schutzschaltungen in
nicht stationären Anlagen
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1
Monat |
auf
Wirksamkeit |
Elektrofachkraft
oder
elektrotechnisch unter-
wiesene Personen bei Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte
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Fehlerstrom-,
Differenzstrom-und Fehlerspannung -Schutz-schalter:*
in stationären Anlagen* in nicht stationären
Anlagen |
6
Monate
arbeitstäglich
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auf
einwandfreie Funktion durch Betätigung der
Prüfeinrichtung
(Prüftaste)
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Benutzer |
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| Was
wird geprüft |
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· Ortsveränderliche elektrische Geräte
Monitore und TFT-Displays, Computer, Laptops, Kaffeemaschinen,
Haartrockner, Lampen, Bohrmaschinen, Kopierer, Netzteile, Verlängerungsleitungen,
Mehrfachsteckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte
und andere Geräte dieser Art.
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·
Ortsfeste elektrische Anlagen
Schaltschränke, Stromverteilungen, Steckdosen, Unterverteilungen,
usw.
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| ·
Ortsfeste elektrische Maschinen |
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| Welche
Vorteile und Welchen Mehrwert haben Sie? |
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| -
Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch
mangelnde Wartung |
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Die Produktivität wird durch einwandfrei funktionierende
Anlagen und Maschinen gesteigert |
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Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen
und Antrieben geschützt |
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Sie können im Schadensfall Versicherungen oder der Berufsgenossenschaft
den korrekten Zustand von Anlagen und Geräten nachweisen |
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- Bei vielen Versicherern erzielen Sie Prämienvorteile!
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Sie motivieren Ihre Mitarbeiter durch vorbildliche Arbeitssicherheit |
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| Messtechnische
Erfassung elektrischer Größen unter Beachtung der
vorgeschriebenen DIN-Normen *) |
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·
Messen des Schutzleiterwiderstandes
· Messen des Isolationswiderstandes (nicht bei Geräten
der Informationstechnologie)
· Messen des Ersatzableitstromes
· Messen des Berührungsstromes
· Messen des Differenzstromes
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| *)
Abhängig von der Geräteart, der Schutzklasse des Gerätes
sowie der Art der Messung (direkt/indirekt) werden unterschiedliche
Größen erfasst und ausgewertet |
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